🛡️ GARANTIE & GEWÄHRLEISTUNG
Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Hier erklären wir klar und transparent den Unterschied zwischen Ihrer gesetzlichen Gewährleistung und einer optionalen Garantieverlängerung – und wie unser Reklamations- und Reparaturprozess abläuft.
Gewährleistung und Garantie – der Unterschied
Beim Kauf eines E-Bikes gilt immer die gesetzliche Gewährleistung. Zusätzlich können Sie optional eine kostenpflichtige Garantieverlängerung hinzubuchen – eine Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte niemals ein.
✅ Ihre gesetzliche Gewährleistung – 2 Jahre
Zeigt sich innerhalb dieser Frist ein Mangel, der bereits bei Übergabe vorlag, haben Sie folgende gesetzliche Rechte – in dieser Reihenfolge:
Zuerst haben Sie Anspruch auf kostenfreie Nacherfüllung – nach Ihrer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder bleibt sie aus, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (Rückerstattung).
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können zusätzlich Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.
🏷️ Optionale Garantieverlängerung
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten wir für viele Modelle eine optionale, kostenpflichtige Garantieverlängerung an. Ob eine Verlängerung verfügbar ist sowie deren Umfang, Dauer und Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. Garantieerklärung. Die vollständigen Garantiebedingungen erhalten Sie beim Kauf der Verlängerung, spätestens mit der Lieferung.
Wichtig: Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige, kostenpflichtige Zusatzleistung. Sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und schränkt Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer nicht ein.
Was die Gewährleistung nicht abdeckt
Von den Gewährleistungsrechten nicht erfasst sind Schäden, deren Ursache nicht in einem bei Übergabe vorhandenen Mangel liegt, insbesondere:
- normale Abnutzung und Verschleiß (z. B. Reifen, Bremsbeläge, Kette, Akku-Kapazität im Rahmen üblicher Alterung)
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Montage oder Wartung
- Schäden durch Unfall, Sturz, Überlastung oder Gewalteinwirkung
- Schäden infolge nicht freigegebener technischer Veränderungen oder Manipulation
🇪🇺 EU-Gewährleistungslabel ab 27.09.2026
Ab dem 27. September 2026 informieren wir Sie zusätzlich mit dem einheitlichen EU-Gewährleistungslabel gut sichtbar über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. An Ihren Rechten ändert sich dadurch nichts – das Label macht sie lediglich noch transparenter.
🔧 Reklamation & Reparaturprozess
Zwei Wege der Reparatur
Wir senden die benötigten Ersatzteile direkt an die von Ihnen gewählte Werkstatt.
Wir holen Ihr Fahrrad in der Originalverpackung ab und senden es nach der Reparatur zurück. Halten Sie bitte Ihre Rechnung als Kaufnachweis bereit.
So melden Sie eine Reklamation an
- Kontakt aufnehmen: Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail. Beschreiben Sie das Problem möglichst genau.
- Fahrrad vorbereiten: Bitte reinigen Sie das Fahrrad und entfernen Sie persönliche Gegenstände.
- Sicher verpacken: Verpacken Sie das Fahrrad möglichst im Original-Fahrradkarton, um Transportschäden zu vermeiden.
- Unterlagen bereithalten: Halten Sie Kaufnachweis und Informationen zum Mangel bereit.
